Seminare und Workshops

Seminare und Workshops

Die Aus- und Fortbildung rund um das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht stellt eine weitere Herausforderung für Unternehmen dar, die sich in diesem Umfeld bewegen.

In Seminaren werden Ihre Mitarbeiter in den wichtigen Belangen des Zoll-, Verbrauchsteuer- oder Außenwirtschaftsrechts eingehend geschult.

Bei einem Workshop steht nicht nur die Vermittlung rechtlicher Hintergründe und Strukturen wie beim Seminar im Vordergrund, sondern auch die gemeinsame Erörterung eines konkretes Problems und die Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten hierfür – unter rechtlichen wie auch unternehmensinternen Gesichtspunkten. Beispielsweise können in einem Workshop bestehende Prozessketten unter Beteiligung verschiedener Unternehmensabteilungen diskutiert werden, um Schwachstellen aufzudecken, Risiken zu minimieren und den gesamten Prozess zu optimieren.

Inhouse

Neben Seminaren, die allen interessierten Unternehmen offen stehen, bietet Ihnen die Zollkanzlei speziell die Möglichkeit, auf Ihre Vorstellungen und unternehmensspezifischen Strukturen zugeschnittene Inhouse-Seminare zu halten. Ihre Mitarbeiter werden somit im vertrauten Umfeld Ihres Unternehmens in den für Sie wichtigen Belangen des Zoll-, Verbrauchsteuer- oder Außenwirtschaftsrechts eingehend geschult.

Workshops werden generell nur Inhouse angeboten, weil sie der Erörterung unternehmensspezifischer Belange dienen.

Sprechen Sie uns bitte an. Gern schnüren wir ein individuelles Paket für Sie.

Offene Seminare

Die Zollkanzlei führt gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern offene Seminare durch, bei denen Mitarbeiter verschiedener Unternehmen gemeinsam lernen. Bestandteil dieser Seminare ist auch die Anregung zur Diskussion unter und mit den Teilnehmern, die jeweils ihre speziellen Erfahrungen und Probleme berichten sollen.

Für eine Teilnahme an offenen Seminaren buchen Sie bitte direkt beim jeweiligen Anbieter. Die Seminarinhalte und Anmeldemodalitäten finden Sie auf der Internetseite des Anbieters, auf die Sie durch Anklicken des Seminartitels gelangen.

Offene Präsenzseminare der Verlag Versorgungswirtschaft GmbH:

Steuervergünstigungen im Strom- und Energiesteuerrecht am 30. September 2021, 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr, in Hannover

In Kooperation mit der Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft (AHV) bietet die Zollkanzlei verschiedene Seminare zu zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen an. Schauen Sie einfach auf die Webseiten der AHV und buchen Sie dort Ihr Seminar!

In Kooperation mit der AEB GmbH bietet die Zollkanzlei die Expertenseminare mit kleiner Teilnehmerzahl an. Im Vordergrund steht die Vermittlung des aktuellen Rechts und der daraus resultierenden notwendigen betrieblichen Umsetzung, wobei hier auch auf die Möglichkeit der Softwareunterstützung besteht.

In Kooperation mit verschiedenen Industrie- und Handelskammern bietet die Zollkanzlei ebenfalls offene Seminare zu zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen an, die Sie dem Programm der jeweiligen IHK entnehmen können.

Aktuelles

Deutsche Anträge auf Zollaussetzungen und Kontingente zum 1. Juli 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereitet derzeit die deutschen Anträge für autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente vor, die im Rahmen der nächsten halbjährlichen Verhandlungsrunde der EU eingebracht werden sollen. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen zum 1. Juli 2026 wirksam werden.

EU startet Evaluierung der Ursprungsregeln – Konsultation angekündigt

Die Europäische Kommission hat im August 2025 eine Initiative zur umfassenden Evaluierung der EU-Ursprungsregeln vorgestellt. Mit der Untersuchung will Brüssel klären, ob die bestehenden Regelungen auch künftig noch zweckmäßig sind – insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen, veränderter globaler Lieferketten und neuer handelspolitischer Maßnahmen wie dem CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM).

Digitaler Zolltag

Am 7. November 2024 findet der Digitale Zolltag mit dem Thema „Der Zoll als Teil der Integrierten Sicherheitsarchitektur“ statt.

Freihandelsabkommen mit Neuseeland tritt am 01. Mai 2024 in Kraft

Das ratifizierte Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland wird am 1. Mai 2024 in Kraft treten.