Die Zollkanzlei unterstützt Sie, damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen. Wir führen für Sie gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gegen Verwaltungsakte der Zollbehörden.
Unsere Leistungen umfassen:
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Einspruchs- und Klageverfahren gegen Einfuhrabgabenbescheide, Steuerbescheide oder sonstige Entscheidungen der Zollverwaltung.
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Erlass und Erstattung gesetzlich nicht geschuldeter Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern (Steuern auf Genussmittel wie Alkohol, Tabak, Schaumwein, Kaffee, Bier und Steuern aus Strom und Energieerzeugnisse sowie Einfuhrumsatzsteuer).
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Begleitung von Prüfungen der Zollverwaltung (Einfuhrhandelsprüfung, Außenwirtschaftsprüfung, Außenprüfung, Präferenzprüfung, etc.) von der Prüfungsanordnung bis zum Prüfungsabschluss sowie ggf. darüber hinaus im Rahmen von Einsprüchen.