Neben der klassischen Anwaltsberatung können Sie auch auf die Unterstützung bei praktischen Fragen zur konkreten Warenabfertigung oder zu bestimmten verbrauchsteuerpflichtigen Vorgängen durch die ehemaligen Zollbeamten der Zollkanzlei bauen.
Unsere Leistungen umfassen:
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Lösungen zur Abgabenreduzierung, bspw. die Klärung von Zolltariffragen (Einreihen von Waren in den Zolltarif) zur Senkung von Importzöllen oder Bestätigung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (verbindliche / unverbindliche Zolltarifauskünfte). Die Nutzung von Vergünstigungen des Warenursprungs- und Präferenzrechts. Die Prüfung möglicher Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen vor allem bei der Strom- und Energiesteuer.
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Überprüfung der vorhandenen Zollabwicklung inklusive In-/Outsourcing.
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Überbrückung von Vakanzen auf Managementebene im Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsbereich von Unternehmen bzw. kurzfristige personelle Unterstützung bei Projekten.