Ihr Zollberater: Thomas Peterka

Thomas Peterka gründete 2011 die Zollkanzlei, die Spezialkanzlei für das Zollrecht. Seine Stärke: Er gilt als ausgewiesener Fachmann im Bereich des Zollwesens, denn er kennt beide Seiten. So sammelte er umfangreiche Erfahrungen als Zollinspektor in der Zollverwaltung – und beriet für PricewaterhouseCoopers Unternehmen in kniffligen Zollangelegenheiten.

Sein Lebenslauf

Geboren in Staßfurt (Sachsen-Anhalt), lernte er den Beruf des Zollinspektors von der Pike auf: In Braunschweig zum Zöllner ausgebildet, studierte er von 1996-1999 Finanzwesen an der Fachhochschule des Bundes in Münster.

Neun Jahre lang arbeitete er in der Zollverwaltung, davon fünf Jahre als Zollinspektor. Berufsbegleitend studierte er Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen.

2004 verließ er das Hauptzollamt Braunschweig und wechselte die Seiten. Seine Motivation: Er wollte Unternehmen als Rechtsanwalt bei der Lösung ihrer zollrechtlichen Probleme unterstützen. Er wurde Referendar am Landgericht Kassel, wo er sein 2. Juristisches Staatsexamen ablegte.

Das Mandanten Beratungsgeschäft lernte er als Assessor und Standortleiter (mit Prokura) der Zollabteilung bei der PricewaterhouseCoopers AG WPG am Unternehmenssitz in Frankfurt am Main und in der Niederlassung Hamburg.

2007 wurde Thomas Peterka als Rechtsanwalt zugelassen. Nach fünf erfolgreichen Jahren verließ er 2011 PwC, um sich selbständig zu machen.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Zollrecht
  • Verbrauchsteuerrecht (Strom, Energie, Alkohol, Bier, Schaumwein/Wein/Zwischenerzeugnisse, Kaffee, Tabak)
  • Einfuhrumsatzsteuerrecht
  • Außenwirtschaftsrecht (Exportkontrolle)

Seit 2010 ist Thomas Peterka Lehrbeauftragter an der Fachhochschule des Bundes - Fachbereich Finanzen in Münster.

Thomas Peterka ist ordentliches Mitglied im Hamburger Anwaltverein (HAV) und im Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll (EFA), in der Außenwirtschaftsrunde ehemaliger Zöllner, sowie im Förderverein des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU).

Er berät und unterstützt in fachlichen Fragen die folgenden Unternehmensverbände: BSI - Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. im Bereich der Alkoholbesteuerung und Zollthemen; VHSp - Verein Hamburger Spediteure e.V. im Bereich Zoll- und Verbrauchsteuerseminare; VDM - Verband Deutscher Metallhändler e. V. und WGM - Wirtschaftsverband Großhandel Metallhalbzeug e.V. im Bereich der Zollthemen.

Seine Veröffentlichungen (Auswahl):

  • Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 10.06.2021, Rs. C-279/19 Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent), zum Besitzhalten verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu gewerblichen Zwecken in anderen Mitgliedstaaten, ZfZ Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2021, S. 331
  • Rechtsprechungsreport zur Energie- und Stromsteuer 2020,
    ZfZ Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2021, S. 9
  • Energiesteuerentlastung bei zweierlei Verwendungszwecken,
    Foreign Trade 2019/3, S. 44
  • Rechtsprechungsreport zur Energiesteuer und Stromsteuer 2017,
    ZfZ Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2017, S. 324
  • Gestaltungen bei der Wareneinfuhr an der Schnittstelle von Zoll und Umsatzsteuer,
    Teil 1: UVR 2017, S. 26, Teil 2: UVR 2017, S. 51, Korf/Peterka
  • Zollrechtliche Aspekte der Tarifierung, Die Bedeutung des Elektronische Zolltarifs,
    Foreign Trade 2015, S. 11, Lojenburg/Peterka
  • Aktuelles zum Energiesteuerrecht 2013, Versorgungswirtschaft 2013, S. 233
  • Seezollhafen statt Freihafen, Aufhebung des Freihafens Hamburg und Umwandlung zum Seezollhafen, AW-Prax, 2012, S. 163, Peterka/Kamisch
  • Ausgewählte Aspekte der Außenprüfung zur Strom- und Energiesteuer bei Versorgungsunternehmen, Versorgungswirtschaft 2012, S. 65
  • Anmerkung zum Urteil des Thüringer Finanzgerichts zur Steuerentlastung für Erdgas,
    ZfZ Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2010, S. 308, Klare/Peterka