Ihr Energie(steuer)rechtsexperte: Stefan Ulrich

Stefan Ulrich ist als Rechtsanwalt seit 2013 beratend für energieintensive Unternehmen in den Bereichen Compliance, Litigation und Energiekostenoptimierung tätig. Sein Beratungsfeld ist vielfältig und erstreckt sich dabei insbesondere vom Recht der Erneuerbaren Energien bis hin zum Energie- und Stromsteuerrecht, alles aus einer Hand. Er vertritt Unternehmen und Institutionen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten sowie Vertragsverhandlungen und -gestaltungen. Auch das operative energiewirtschaftliche Geschäft ist ihm nicht unbekannt. So zeigt er sich hier mit viel praktischer Erfahrung verantwortlich für das elektronische Antrags- und Meldewesen seiner energieintensiven Mandantschaft.

Sein Lebenslauf

Geboren in Würselen und aufgewachsen in Recklinghausen studierte Stefan Ulrich von 2004 bis 2010 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuern und Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum. Anschließend absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst als Referendar am Landgericht Bochum mit Stationen in Köln und Speyer. Nach Beendigung des Referendariats mit dem Bestehen der zweiten juristischen Staatprüfung spezialisierte er sich weiter durch den erfolgreichen Abschluss eines Masterstudiengangs im Wirtschafts- und Steuerrecht, einen Fachanwaltslehrgang auf dem Gebiet des Steuerrechts sowie die IHK-Zertifizierung im Energie- und Stromsteuerecht. Nach mehr als sieben erfolgreichen Jahren als Rechtsanwalt für Energierecht und Verbrauchsteuern bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH in Düsseldorf schloss er sich 2021 als angestellter Rechtsanwalt der Zollkanzlei von Thomas Peterka in Hamburg an und agiert seitdem hauptsächlich von der in Düsseldorf neu gegründeten Niederlassung aus.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Energie- und Stromsteuerrecht, Rechtsbehelfe, Steuerbefreiungen und -entlastungen
  • Erneuerbare Energien, Energierecht, Gutachten und Stellungnahmen
  • EEG 2023, Eigenversorgungsmodelle und Fördermechanismen
  • EnFG, Vorabprüfungen und Anträge zur neuen BesAR im BAFA ELAN-K2 Portal
  • EnWG, KWKG, KAV und StromNEV, Reduzierung von netzseitigen Umlagen
  • Nationaler Emissionshandel, BEHG, EBeV, BEHV und BECV
  • Strompreisbremse, Gas- und Wärmepreisbremse
  • Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)
  • Elektronisches Antrags- und Meldewesen der Energiewirtschaft, MaStR
  • Energiekostenoptimierung, Risiko- und Potenzialanalysen
  • Workshops und Inhouse-Schulungen

Neben seiner Beratungstätigkeit ist er als Redakteur für zahlreiche Onlinepublikationen aus seinem Beratungsfeld verantwortlich und doziert als Referent für Energierecht und Verbrauchsteuerrecht bei Seminaren, Webinaren und Inhouse-Schulungen.

Seine Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Photovoltaik- und Windenergieanlagen – ein stromsteuer- und abgabenrechtliches Perpetuum mobile? - Versorgungswirtschaft 5/2022, S. 133
  • Quo vadis Eigenversorgung? Strom- und energiesteuerrechtliche sowie energiewirtschaftsrechtliche Aspekte beim Verbrauch von selbsterzeugtem Strom - Versorgungswirtschaft 1/2022, S. 12
  • Aktuelle Energie- und Strom(steuer)politische Entwicklungen - Strategien und Fördermöglichkeiten bei der Energieversorgung in der Krise - FOREIGN TRADE 4/2022, S. 24
  • Nationaler Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen - Zwischenstand zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2022 - FOREIGN TRADE 1/2022, S. 62

Aktuelles

BAFA: Antragstellung zur Begrenzung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage bis zum 30. Juni 2023

Die Frist für die Antragstellung stromkosten- oder handelsintensiver Branchen zur Begrenzung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage für das Jahr 2024, die sog. Besondere Ausgleichsregelung, läuft noch bis zum 30. Juni 2023.

Neues vom nationalen Emissionshandel: Novelle des BEHG und Referentenentwurf der EBeV 2030

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wechselt nach einer zweijährigen Einführungsphase mit diversen Erleichterungen für die Verantwortlichen zum 1. Januar 2023 in die sogenannte Phase 2.

FG Düsseldorf: Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG bei Leistung an Netzbetreiber und Letztverbraucher; Verzinsungsanspruch für Stromsteuererstattungen

Einer Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG steht nicht entgegen, dass der erzeugte Strom im Rahmen des EEG-Wälzungsmechanismus an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber weitergeleistet wurde.

Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen einer Förderrichtlinie ein Programm aufgelegt, das für besonders von Energiepreissteigerungen betroffene Unternehmen einen temporären Zuschuss vorsieht.