Ihr Zollexperte: Andreas Clouth

Andreas Clouth kennt als ehemaliger Betriebsprüfer sowohl die Abläufe in der Zollverwaltung als auch die der Unternehmen. Diese Kenntnisse konnte er nicht nur in der Beratung einbringen, sondern auch als Steuerreferent für indirekte Steuern bei einem international tätigen Energieversorgungsunternehmen.

Sein Lebenslauf

Geboren und aufgewachsen in Köln, begann er seine Ausbildung zum Zollinspektor im Jahr 2001 einige Kilometer rheinabwärts in Düsseldorf. Nach seinem Studium zum Diplom- Finanzwirt (FH) in Münster war er zunächst als Betriebsprüfer für Außenwirtschaftsrecht und Zölle tätig, später dann auch für Verbrauchsteuern. Nach rund 10 Jahren in der Zollverwaltung entschied er sich, die Seiten zu wechseln und schloss sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young an, wo er nach kurzer Zeit zum Manager und Prokuristen ernannt wurde. 2016 erfolgte dann der Wechsel zu einem international tätigen Energieversorgungskonzern, wo Andreas Clouth als Steuerreferent für (inter-)nationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der indirekten Steuern zuständig war. 2018 wechselte er wieder zurück in die Beratung, wo er bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft als Senior Manager und Prokurist Mandanten vorwiegend im Bereich der Energie- und Alkoholsteuer beraten hat, bevor er dann in 2021 als Angestellter zur Zollkanzlei Peterka wechselte.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Strom- und Energiesteuerrecht, Steuerbefreiungen und -entlastungen
  • Zollrecht

Neben der Beratung im Zusammenhang mit der prozessualen Abläufen im Unternehmen liegt der Schwerpunkt seiner Arbeit daneben auch auf der Datenanalyse von zoll- und verbrauchsteuerrechtlich relevanten Daten. Hierzu setzt er - wie auch die Zoll- und Finanzverwaltung- die Analysesoftware IDEA ein.

Aktuelles

Freistellungsanzeige für die teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme gemäß § 53a Absatz 1 oder Absatz 4 Energiesteuergesetz verlängert

Die Freistellungsanzeige für die teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme gemäß § 53a Absatz 1 oder Absatz 4 Energiesteuergesetz wurde bis zum 30. Juni 2027 verlängert.

Hafendiesel: beihilferechtliche Freistellungsanzeige verlängert

Die am 30. Juni 2024 auslaufene Freistellungsanzeige für die Steuerbegünstigung nach § 3a Energiesteuergesetz wurde bis zum 30. Juni 2027 verlängert.

BFH: Urteil zu Antrags- und Festsetzungsfristen für Steuerentlastungen nach dem Energie- und Stromsteuerrecht

Der BFH hat sich mit Urteil vom 29. August 2023, VII R 1/23 (VII R 44/19) erneut zu den Antrags- und Festsetzungsfristen für Steuerentlastungen nach dem Energie- und Stromsteuerrecht geäußert und die Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Auslegung nationaler Vorschriften im Ergebnis verneint.

EuGH-Urteil zum Begriff und zur Feststellung eines "unvorhersehbaren Ereignisses"

Der Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat sich in seiner kürzlich ergangene Entscheidung vom 18. April 2024 in der Rechtssache Girelli Alcool Srl (C‑509/22) mit dem in der nicht mehr gültigen Verbrauchsteuer-Systemrichtline 2008/118/EG verwendeten Begriff des unvorhersehbaren Ereignisses auseinandergesetzt.