Zollrecht

Zollrecht ist das Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, welcher seit jeher durch den Zoll kontrolliert und abgefertigt wird. Die EU ist eine Zollunion, d.h. die Gebiete der Mitgliedstaaten bilden ein gemeinsames Zollgebiet. Der Zoll kontrolliert damit die Waren, die in dieses Zollgebiet gelangen oder aus diesem heraus in Drittstaaten ausgeführt werden sollen.

Was sich im Grunde als eine einfache Warenbewegung darstellt, wird durch die zahl- und detailreichen Zollvorschriften, beispielsweise zur Zollabfertigung, nicht unerheblich verkompliziert. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätige Unternehmen (sei es in der Warenbeförderung, als Warenempfänger oder -versender) sind diesen einzuhaltenden Zollvorschriften stetig ausgesetzt.

Die Zollkanzlei lässt Sie nicht vor dem Zollhäuschen im Regen stehen, wenn es zu kompliziert werden sollte. Gern zeigen wir Ihnen auch, wie Sie im Dickicht der Zollvorschriften Möglichkeiten entdecken können, Ihre Prozesse zu optimieren oder Zölle zu sparen.

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Aktuelles

Deutsche Anträge auf Zollaussetzungen und Kontingente zum 1. Juli 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereitet derzeit die deutschen Anträge für autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente vor, die im Rahmen der nächsten halbjährlichen Verhandlungsrunde der EU eingebracht werden sollen. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen zum 1. Juli 2026 wirksam werden.

EU startet Evaluierung der Ursprungsregeln – Konsultation angekündigt

Die Europäische Kommission hat im August 2025 eine Initiative zur umfassenden Evaluierung der EU-Ursprungsregeln vorgestellt. Mit der Untersuchung will Brüssel klären, ob die bestehenden Regelungen auch künftig noch zweckmäßig sind – insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen, veränderter globaler Lieferketten und neuer handelspolitischer Maßnahmen wie dem CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM).

Digitaler Zolltag

Am 7. November 2024 findet der Digitale Zolltag mit dem Thema „Der Zoll als Teil der Integrierten Sicherheitsarchitektur“ statt.

Freihandelsabkommen mit Neuseeland tritt am 01. Mai 2024 in Kraft

Das ratifizierte Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland wird am 1. Mai 2024 in Kraft treten.