Zollrecht ist das Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, welcher seit jeher durch den Zoll kontrolliert und abgefertigt wird. Die EU ist eine Zollunion, d.h. die Gebiete der Mitgliedstaaten bilden ein gemeinsames Zollgebiet. Der Zoll kontrolliert damit die Waren, die in dieses Zollgebiet gelangen oder aus diesem heraus in Drittstaaten ausgeführt werden sollen.
Was sich im Grunde als eine einfache Warenbewegung darstellt, wird durch die zahl- und detailreichen Zollvorschriften, beispielsweise zur Zollabfertigung, nicht unerheblich verkompliziert. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätige Unternehmen (sei es in der Warenbeförderung, als Warenempfänger oder -versender) sind diesen einzuhaltenden Zollvorschriften stetig ausgesetzt.
Die Zollkanzlei lässt Sie nicht vor dem Zollhäuschen im Regen stehen, wenn es zu kompliziert werden sollte. Gern zeigen wir Ihnen auch, wie Sie im Dickicht der Zollvorschriften Möglichkeiten entdecken können, Ihre Prozesse zu optimieren oder Zölle zu sparen.
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