Zollrecht

Zollrecht ist das Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, welcher seit jeher durch den Zoll kontrolliert und abgefertigt wird. Die EU ist eine Zollunion, d.h. die Gebiete der Mitgliedstaaten bilden ein gemeinsames Zollgebiet. Der Zoll kontrolliert damit die Waren, die in dieses Zollgebiet gelangen oder aus diesem heraus in Drittstaaten ausgeführt werden sollen.

Was sich im Grunde als eine einfache Warenbewegung darstellt, wird durch die zahl- und detailreichen Zollvorschriften, beispielsweise zur Zollabfertigung, nicht unerheblich verkompliziert. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätige Unternehmen (sei es in der Warenbeförderung, als Warenempfänger oder -versender) sind diesen einzuhaltenden Zollvorschriften stetig ausgesetzt.

Die Zollkanzlei lässt Sie nicht vor dem Zollhäuschen im Regen stehen, wenn es zu kompliziert werden sollte. Gern zeigen wir Ihnen auch, wie Sie im Dickicht der Zollvorschriften Möglichkeiten entdecken können, Ihre Prozesse zu optimieren oder Zölle zu sparen.

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Aktuelles

Elektronisches Nachweisverfahren für Unionswaren

Das Verfahren zum Nachweis des Unionscharakters von Waren wird ab dem 01. März 2024 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen für 2024 veröffentlicht

Das Merkblatt dient als wichtige Informationsquelle, da es grundlegende Beschreibungen zu allen Datenelementen der Zollanmeldungen liefert.

Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif) für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2023 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2024 im Amtsblatt der EU, Reihe L veröffentlicht.

Aktualisierte Dienstvorschrift „Antidumping- und Ausgleichszölle“

Die Zollverwaltung hat ihre Dienstvorschrift „Antidumping- und Ausgleichszölle“ (Kennung E-VSF ZT 06 15) aktualisiert und neu gefasst.