Türkei Desk

Wir öffnen Grenzen

Das Türkei-Desk der Zollkanzlei ist die erste selbständige Spezialkanzlei für EU- und türkisches Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Peterka. Immer mehr Unternehmen beider Seiten entdecken den jeweils anderen Markt für sich und stehen dabei vor neuen Herausforderungen. Auch Unternehmen, die sich bereits auf dem jeweiligen Markt etabliert haben, ringen mit Marktzugangsbeschränkungen, Zollformalitäten und außenwirtschaftsrechtlichen Besonderheiten. Das Türkei-Desk der Zollkanzlei unterstützt deshalb sowohl Unternehmen aus der EU als auch aus der Türkei: zweisprachig, mit einem Know-how auf beiden Rechtsgebieten und unmittelbar vor Ort.

Unsere Beratungsleistungen im Detail

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie bei allen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen im Warenverkehr EU-Türkei – in beide Richtungen.

Sicherer Marktzugang

Das Beratungsangebot der Zollkanzlei umfasst die gesamte Marktzugangsplanung und /-koordinierung, von der Firmengründung bis hin zur freien Verfügbarkeit Ihrer Waren zum Verkauf. Wir analysieren im Vorfeld alle Kosten, Risiken und zu beachtenden Verfahren und Vorschriften, damit es an der Grenze keine Probleme gibt und Ihre Waren freie Fahrt haben. Hinzu kommt eine steuerliche Optimierung, da selbst innerhalb der Zollunion noch Zölle und vergleichbare Einfuhrabgaben im Einzelfall erhoben werden können.

Problemlose Zollabfertigung

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von optimalen Zollprozessen oder evaluieren Ihre bestehenden Zollprozesse auf Effektivität und Compliance mit dem EU- und türkischen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Durch die Einholung von zollrechtlichen Bewilligungen und Verfahrenserleichterungen geben wir Ihrer zollrechtlichen Abwicklung einen zusätzlichen Schub und beschleunigen Ihren bilateralen Warenverkehr.

Sofortige Unterstützung

Sollte Ihnen bei einer konkreten Einfuhr der Zoll oder eine Kontrollbehörde „Schwierigkeiten“ bereiten, vertreten wir zuverlässig und schnell Ihre Interessen. Unser Ziel ist das bestmögliche Ergebnis für Sie im konkreten Fall wie auch für künftige Einfuhren.

Unsere Methodik

Schritt 1: Sachverhaltsaufnahme

Wir nehmen Ihre Fragestellungen bzw. den Sachverhalt telefonisch oder schriftlich entgegen, erörtern die Reichweite Ihrer Zollfragen und bestimmen gemeinsam, ob und ggf. welche (Sofort-)Maßnahmen erforderlich sind.

Schritt 2: Rechtliche Bewertung

Wir bewerten den Sachverhalt unter allen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Gesichtspunkten.

Schritt 3: (Sofort-) Maßnahmen

Wir erstellen eine zollrechtliche Stellungnahme, geben Ihnen Tipps und nehmen auf Wunsch Kontakt mit Behörden vor Ort auf. Zudem unterstützen wir Sie bei der Implementierung unserer Handlungsempfehlungen in ihre innerbetrieblichen Prozesse.

Schritt 4: Review und Monitoring

Wir beobachten für Sie alle rechtlichen Änderungen, halten Sie stets auf dem Laufenden und stehen jederzeit unterstützend an Ihrer Seite.

Kompetenzen des Türkei-Desk

Das Türkei-Desk besitzt einen exklusiven Zugriff auf alle Gesetze, Dienstvorschriften und Ministerialerlasse der Türkei, sowie auf zollrechtliche Datensysteme zur Ermittlung von Maßnahmen seitens der Zollverwaltung und anderen Kontrollbehörden bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren. Der über lange Jahre aufgebaute direkte Kontakt zu den türkischen Zoll- und Kontrollbehörden ist dabei ein zusätzlicher Gewinn für unsere Mandanten. Rechtsfragen im grenzüberschreitenden Verkehr beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Thomas Peterka. Unterstützt wird das Türkei-Desk der Zollkanzlei vom ehemaligen Zollbeamten Abdulkerim Kuzucu. Er gilt als einer der wenigen Experten mit einem bilingualen Know-how zu Praxisfragen der Zollabfertigung der EU wie der Türkei.

Mitgliedschaften

Die Zollkanzlei ist Mitglied und Kooperationspartner der Außenhandelskammer Istanbul (AHK Istanbul) und der Türkisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer (TD-IHK).

Weiterführende Informationen

Aktuelle Informationen zum Warenverkehr EU-Türkei bieten folgende Aufsätze:

Kuzucu/Yilmazer, AW-Prax 2014, 280-283, Zollrechtliche Praxis in der Türkei – rechtliche und behördliche Gegebenheiten

Kuzucu, GTAI-Markets International, Ausgabe 6/2014, 48-49, Zollunion mit Hindernissen

Kuzucu, Foreign-Trade, Heft 3/2013, 40 – 46, Türkei und Europa – Zwischen Zweckbeziehung und Zwangsehe

Kuzucu, AW-Prax 2007, 241-246, Europäisch-türkische Beziehungen - Zoll, Wirtschaft und Arbeitnehmerfreizügigkeit –Bestandsaufnahme in Hinblick auf einen EU-Beitritt

Aktuelles

Türkei: Ursprungszeugnis und Ursprungsnachweis

Durch Bekanntgabe der Änderung in der Zollverordnung im türkischen Amtsblatt vom 24. Mai 2019 wird die Handhabung von Ursprungsnachweisen im EU-Türkei Warenverkehr neu geregelt. Unser Kooperationspartner und Zollexperte Abdulkerim Kuzucu hat die neue Rechtslage für Sie zusammengefasst.

Eilmeldung Türkei: Ursprungsnachweise neben der A.TR Warenverkehrsbescheinigung

Am 25. Mai 2018 fand in Hamburg der bundesweite Zoll-Arbeitskreis der TD-IHK statt. Diskutiert wurde u.a. die am selben Tag im türkischen Amtsblatt verkündete Ausgleichszolldurchführungsverordnung. Experten befürchten weitreichende Konsequenzen für deutsche Exporteure.

Zollkanzlei-Newsletter: Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung

Bitte stimmen Sie der weiteren Zusendung unseres Zollkanzlei-Newsletters zu, was aufgrund der EU-DSGVO notwendig geworden ist, und wählen die für Sie interessanten Fachgebiete aus.

Türkei: Zollkontingente für industrielle Waren

Im türkischen Amtsblatt wurde am 26.12.2017 bekannt gegeben, dass im Jahr 2018 für einige industrielle Rohwaren bzw. Halbfertigerzeugnisse bei der Einfuhr in die Türkei bis zu einer bestimmten Menge Zollfreiheit gewährt wird, sofern die Waren mit einer zuvor zu beantragenden Lizenz eingeführt werden (Lizenzkontingent). Für die Verteilung der Lizenzen ist das türkische Wirtschaftsministerium zuständig.