Ökosteuer und Mineralölsteuer

Eine sog. Ökosteuer oder "green tax" gibt es in Deutschland nicht. Gleichwohl hat dieser Begriff sich seit dem Jahr 1999 etabliert. Das hängt mit der in jenem Jahr geschaffenen Ökologischen Steuerreform der damaligen von SPD und GRÜNEN geführten Bundesregierung zusammen. Ziel dieser Reform war eine mittels Steueranhebung bewirkte Verteuerung von fossilen Energieerzeugnissen (Heiz- und Kraftstoffe), um den Energieverbrauch zu senken bzw. umweltschädliches Verhalten höher zu besteuern. Gleichzeitig wurden mit den aus der Reform resultierenden Steuermehreinnahmen die Lohnnebenkosten (Rentenversicherung) gesenkt bzw. stabil gehalten, was seinerzeit sprichwörtlich wurde durch den auf Autofahrer gemünzten Satz der Opposition (FDP): "Rasen für die Rente".

Inhaltlich wurde mit der Ökologischen Steuerreform also keine neue Steuer geschaffen, es wurden vielmehr die Mineralölsteuer um den sog. "Ökosteuer-Anteil" erhöht und gleichzeitig zum 1. April 1999 die Stromsteuer eingeführt. Die Ökologische Steuerreform war insgesamt auf 5 Stufen angelegt, wovon die letzte Stufe im Jahre 2003 wirksam wurde.

Zum 1. August 2008 wurde das Mineralölsteuergesetz durch das neu gestaltete Energiesteuergesetz abgelöst. Insbesondere wurden weitere Energieerzeugnisse definiert und der Besteuerung unterworfen (beispielsweise Kohle und tierische/pflanzliche Fette zu Heiz- und Kraftstoffzwecken). Nichtsdestotrotz wurden die Regelsteuersätze des abgelösten Mineralölsteuergesetzes unverändert in das Energiesteuergesetz übernommen.

Aufgrund der spürbaren Verteuerung der Energie beinhaltete die Ökologische Steuerreform von Anfang an auch eine steuerliche Entlastung von der Mineralöl- und Stromsteuer insbesondere für die Industrie (Produzierendes Gewerbe), Forst- und Landwirtschaft und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Diese steuerlichen Entlastungen sind bis heute Bestandteil des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes (unter anderem die Entlastungen für das produzierende Gewerbe inkl. dem sog. Spitzenausgleich). Ob Sie von diesen Steuerentlastungen als Unternehmen profitieren können, untersucht wir gern für Sie. Erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten, was wir für Sie tun können:

Beratungsleistungen der Zollkanzlei zur Stromsteuer

Beratungsleistungen der Zollkanzlei zur Energiesteuer