Beratungsleistungen der Zollkanzlei zur Energiesteuer

Die nachfolgende Aufzählung energiesteuerrechtlicher Themen und die dazugehörenden Leistungen der Zollkanzlei erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Sachverhalt, jedes Problem und dessen Lösung ist so individuell wie Ihr Unternehmen! Die Aufzählung soll Ihnen dennoch auf einen Blick wichtige Informationen rund um die Energiesteuer näher bringen. Vertrauen Sie beim Spezialthema Energiesteuer auf unsere hierauf spezialisierte Zollkanzlei mit den entsprechenden, fundierten Beratungskompetenzen:

  • Die Besteuerung im Allgemeinen: Ermittlung möglicher energiesteuerpflichtiger Sachverhalte in Ihrem Unternehmen
  • Themen rund um die Selbstveranlagung der Energiesteuer („Compliance“): Untersuchung der unternehmensinternen Prozesse und Berechnungsmethoden zur Erfassung der Verbrauchsmengen, Steuerschlüsselanlage, Steuerberechnung und Abgabe der Steueranmeldungen, inkl. Erarbeitung spezifischer Verfahrensdokumentationen für interne wie externe Zwecke
  • Entlastungsmöglichkeiten zur Energiesteuer: Systematische Ermittlung der Entlastungsmöglichkeiten gemäß Ihren unternehmensbezogenen Erngieerzeugnisverbräuchen, Prozessen und Verfahren (Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, Steuervergütung/-erlass/-erstattung)
  • Entlastung durch Gestaltung: Aufzeigen von Einsparmöglichkeiten im Energieverbrauch und der Energiesteuer, auch durch unternehmensbezogene Maßnahmen wie Umstrukturierungen
  • Risikoanalyse: Erkennen risikobehafteter Sachverhalte mit Bezug zur Energiesteuer in Ihrem Unternehmen
  • Unterstützung bei der Außenprüfung: Die Zollkanzlei ist Ihr Berater, der auf Augenhöhe mit dem Zollprüfer kommuniziert und dafür sorgt, dass Sie die Ihnen zustehenden Rechte im Verfahren der Außenprüfung auch durchsetzen können
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter („inhouse“ oder extern): Die Energiesteuer betrifft viele Mitarbeiter im Unternehmen (Ein-/Verkauf, Produktion, Buchhaltung, Steuerabteilung, interne Revision, etc. pp.), die sich entsprechend ihrer Anteile auch mit der Energiesteuer auskennen sollten
  • Rechtsbehelfs- und Klageverfahren: Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Zollverwaltung

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