Einfuhrumsatzsteuerrecht

Das Einfuhrumsatzsteuerrecht ist eine besondere Ausprägung des Umsatzsteuerrechts. Die Einfuhrumsatzsteuer wird gleichermaßen wie die Zollabgabe bei der Wareneinfuhr aus Drittstaaten in die EU erhoben. Damit erhalten Steuerbefreiungen, der ermäßigte Umsatzsteuersatz, aber auch die Frage nach Buch- und Belegnachweisen eine besondere Bedeutung beim Warenimport.

Gibt es auch eine Ausfuhrumsatzsteuer? Nein, aber generell sind Ausfuhren aus Deutschland in Drittstaaten umsatzsteuerbefreit, wenn entsprechende Buch- und Belegnachweise vorliegen. Hier verbirgt sich ein nicht unerhebliches Risiko: Nicht selten versagt das Finanzamt die Umsatzsteuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen bei Mängeln im Buch- und Belegnachweis. Dabei haben Unternehmen nicht nur die Umsatzsteuer auf ihre Ausfuhrlieferungen nachzuzahlen (Regelsteuersatz derzeit 19%), sondern werden durch Zinsen wegen der nachträglichen Steuerfestsetzung (6% per anno) belastet. Diese Zinsen können in der Regel auf niemanden umgewälzt werden und stellen somit eine echte Belastung für Unternehmen dar.

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