Regelt das Zollrecht vor allem das Wie des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, so befasst sich das Außenwirtschaftsrecht zuerst mit dem Ob desselben. D.h., im Außenwirtschaftsrecht legt die Bundesrepublik fest, unter welchen Umständen überhaupt ein Warenverkehr mit anderen Staaten, Vereinigungen oder Personen stattfinden darf und welchen Restriktionen dieser gegebenenfalls unterliegt.
Außenwirtschaftsrecht-Anwalt Hamburg
Was sich zunächst wie eine Angelegenheit für die Bundesrepublik liest, trifft letztlich alle Unternehmen (und natürliche Personen), die im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätig sind. Die Pflichten aus dem Außenwirtschaftsrecht sind demgemäß in diesen Unternehmen einzuhalten, was deren Kenntnis und korrekte innerbetriebliche Umsetzung natürlich voraussetzt. Fehler führen unweigerlich zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht, welche mit Geldbußen, aber auch mit Haftstrafen sanktioniert sind.
Die Zollkanzlei Peterka unterstützt Sie für einen rechtssicheren Export Ihrer Waren in den folgenden Bereichen:
- Außenhandel und Exportkontrolle
- Dual-Use-Verordnung, operative und strategische Vorbereitung & Anwendung nach der Dual-Use-Reform
- Lösungen nach Außenwirtschaftsverordnung und -gesetz sowie Nebengesetzen
- Erbringung von Dienstleistungen und technischer Unterstützung im In- und Ausland
- Vermittlung von Geschäftsvorgängen in Drittländern; Aufstellung der Vertriebsorganisation im Konzernverbund
- Cloud Computing in der Exportkontrolle
- Embargovorschriften, Sanktionen und Sanktionslistenprüfung
- Exportkontrollrecht der VR China, Europäischen Union, Schweiz, Singapur, UAE, USA sowie weiterer internationaler Außenwirtschaftsrechtsquellen
Wollen Sie die Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts einhalten, benötigen aber Unterstützung hierzu? Sprechen Sie Rechtsanwalt Kay Höft gern an.