Zweite Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Im Bundesanzeiger wurde am 31. März 2014 die Zweite Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vom 25. März 2014 bekannt gemacht.
Welche Änderungen vorgenommen wurden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Runderlass Außenwirtschaft Nr. 3/2014 erläutert. Im Wesentlichen sind bestehende Embargo-Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik, Simbabwe und Iran aktualisiert worden. Schließlich wurden redaktionelle Änderungen in der AWV vorgenommen. Dabei wurden unter anderem Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Schiffen und Luftfahrzeugen angepasst. Zudem wurde die neue Ressortbezeichnung „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ berücksichtigt.
Quellen:
BAnz AT 31.03.2014 V1