Türkei: Zusatzzölle auf Waren der Zolltarifpositionen 9401, 9402, 9403 und 9404 (HS)
Mit einem weiteren Kabinettsbeschluss erhebt die Türkei seit dem 23. Mai 2015 Zusatzzölle von bis zu 50% nun auch auf Waren der Zolltarifpositionen 9401, 9402, 9403 und 9404 (HS) - u.a. Möbel, Bettausstattungen und ähnliche Waren.
Der Zusatzzoll beim Import in die Türkei entsteht unabhängig von der Vorlage einer Warenverkehrsbeschenigung A.TR. D.h., auch für Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU/Zollunion befinden. Maßgeblich für den eingeführten Zusatzzoll ist insofern der präferenzielle oder nichtpräferenzielle Ursprung der Waren. Betroffen sind alle Waren, die ihren Ursprung außerhalb der EU oder in Ländern haben, mit denen die Türkei kein Freihandelsabkommen geschlossen hat.
Für eine optimale Prozessgestaltung im Warenverkehr EU-Türkei kontaktieren Sie bitte das Türkei-Desk der Zollkanzlei.
Quellen:
Kabinettsbeschluss 2015/7699 (23.05.2015 t. 29364 s. R.G.)