Türkei: Zusatzzölle für Kosmetika

Die Türkei führte am 11. Januar 2017 Zusatzzölle für Kosmetika und kosmetische Produkte ein, die bei der Einfuhr in die Türkei erhoben werden.

Die Neuregelung betrifft Waren aus den HS-Positionen 3302, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3401, 3602, 3405 und 3406. Die Höhe des Zusatzzolls liegt zwischen 17 % und 25 %. Der Zusatzzoll fällt trotz Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung A.TR an, wenn es sich um Nicht-EU-Ursprungswaren handelt, oder die Waren Ihren Urpsung in einem nicht-präferenzbegünstigten Land haben.

Für einen zollstrategischen Lagebericht und weitere Informationen kontaktieren betroffene Unternehmen bitte unseren Zollexperten Abdulkerim Kuzucu.

Quelle:

Zusatzzollbeschluss 2016/9647 vom 11.01.2017 [İthalat Rejimi Kararına Ek Karar - 2016/9647]