Zusammenlegung der Hauptzollämter Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt

Die Zollverwaltung informiert darüber, dass mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 ein "Hauptzollamt Hamburg" durch Zusammenlegung zweier bisheriger Hauptzollämter errichtet wird.

Betroffen von der Zusammenlegung sind die beiden Hauptzollämter Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt nebst der ihnen zugeordneten Zollämter Hafencity, Oberelbe und Waltershof. Zum 1. Januar 2019 wird das Hauptzollamt Hamburg mit dem Zollamt Hamburg errichtet, das für das gesamte Hamburger Stadtgebiet mit Ausnahme des Flughafens Hamburg zuständig sein wird. In diesem Zuge werden auch die aktuell noch zum Hauptzollamt Itzehoe gehörenden nordwestlichen Hamburger Stadtteile (außer Flughafen Hamburg) in den Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Hamburg überführt.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird es ab dem 1. Januar 2019 eine Übergangsphase (weiche Migration) bis zum 30. September 2019 geben. Während der Übergangsphase ab dem 1. Januar 2019 bleiben alle Bewilligungen, Erlaubnisse und Zulassungen sowie die bekannten Dienststellenschlüsselnummern (DSSN) unverändert gültig. An der technischen Kommunikation mit den Fachverfahren ATLAS und EMCS ändert sich zunächst nichts. Auch die von den beiden Hauptzollämtern Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt bisher bekannten Ansprechpartner, Adressen und Erreichbarkeiten bleiben zunächst erhalten. Dies gilt auch für die bekannten Standorte und Amtsplätze der bisherigen Hauptzollämter und Zollämter.

Die Übergangsphase endet mit Ablauf des 30. September 2019. Nach dem Ende der Übergangsphase wird dem Hauptzollamt Hamburg ausschließlich die DSSN 4600 zugeordnet. Dem neuen Zollamt Hamburg wird nach dem Ende der Übergangsphase ausschließlich die DSSN 4851 zugeordnet. In einigen Bereichen ergeben sich nach dem Ende der Übergangsphase organisatorische Besonderheiten für die Wirtschaftsbeteiligten, die aus der rechtlichen Zusammenlegung der beiden Hauptzollämter und der zugehörigen Zollämter resultieren.

Zu den einzelnen eintretenden Änderungen, insbesondere zur Zollabfertigung unter ATLAS, der Verbrauchsteuerabfertigung unter EMCS, zu den Übergängen bei den Bewilligungen, Erlaubnissen und Zulassungen und sonstigen Themen informiert die Zollverwaltung ausführlich in ihrer Fachmeldung vom 10. Dezember 2018.

Quellen:

Fachmeldung vom 10. Dezember 2018 der Zollverwaltung "Zusammenlegung der Hauptzollämter Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt"

ATLAS-Info 5383/18 vom 12. Dezember 2018