Zollsatzänderungen bei bestimmten Hygieneartikeln
Am 13. Dezember 2013 wurde im Amtsblatt der EU eine Verordnung bekannt gegeben, wonach bestimmte Hygieneartikel ab dem 1. Januar 2014 mit einem abweichendem Einfuhrzoll belegt werden.
Betroffen sind alle Waren zu hygienischen Zwecken des KN-Codes 9619 00. Die EU hat nunmehr vier Warenkategorien innerhalb dieses KN-Codes gebildet und dort jeweils zwei Zollsätze je nach Rohstoffart festgelegt. Teilweise ergeben sich damit höhere Zollsätze für bestimmte Waren, teilweise auch geringere.
Weitere Einzelheiten können Sie direkt dem Amtsblatt entnehmen.