Aktuelles

Zollrecht

Steuerliche Erleichterungen der Bundesregierung wegen der Coronavirus-Epidemie (aktualisiert)

Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der Folgen der Coronavirus-Epidemie ein sog. Maßnahmenpaket beschlossen, welches auch steuerliche Erleichterungen im Bereich der durch die Zollverwaltung verwalteten Verbrauchsteuern umfasst. Die Maßnahmen werden hierbei laufend aktualisiert, weshalb sich eine regelmäßige Lektüre der Informationsquellen empfiehlt.

Zoll- und EUSt-Befreiung für Gegenstände zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs

Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass Gegenstände, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (auch rückwirkend vom 30. Januar 2020) sofort befreit sind. Die Regelung soll vorerst bis zum 31. Juli 2020 gelten.

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Corona: Europäische Kommission zu Zollrecht, Zollschulden und Sicherheiten

Die Europäische Kommission, hier die Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD Taxud), hat nun endlich auch Hinweise auf ihrer Website zur Coronapandemie veröffentlicht, die die Einfuhrabwicklung von Waren aus Drittländern in die EU inkl. der Zollschuldentstehung und notwendigen Sicherheitsleistungen betreffen.

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Veröffentlichung einer neuen Matrix zur Ursprungskumulierung seit 1. Dezember 2019

Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix veröffentlicht, die den aktuellen Stand der diagonalen Kumulierung zu den Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle wiedergibt, siehe Amtsblatt (EU) Nr. C 67 vom 2. März 2020, S. 2–10.

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