Aktuelles

Zollrecht

Kombinierte Nomenklatur für 2014 veröffentlicht

Die Höhe des Zollsatzes, welcher bei der Einfuhr von Waren in die EU zu zahlen ist, findet sich im Zolltarif, der in der EU den Namen Kombinierte Nomenklatur (kurz: KN) hat. Die KN wird einmal jährlich aktualisiert.

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Zollaussetzungen - Weg vom Regelzollsatz!

Mit einer Zollaussetzung wird es den Unternehmen in der EU ermöglicht, Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile zu verwenden, ohne die Regelzölle des EU-Zolltarifs entrichten zu müssen. Die Unternehmen können unter Beachtung der Voraussetzungen diese Waren für eine Zollaussetzung anmelden.

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Verkündung des neuen Unions-Zollkodex

Am 10. Oktober 2013 wurde im Amtsblatt der EU der neue Zollkodex der Union (UZK) verkündet. Er ist das grundlegende Zollrechtswerk für die EU.

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Zollfreie Einfuhr von Monitoren

Die EU reduziert bei der Einfuhr von bestimmten Monitoren (Flachbildschirme für Computer) der UPos. 8528 59 der Kombinierten Nomenklatur (KN) den Zollsatz von 14% auf "frei". Damit können ab Ende Oktober 2013 solche Monitore zollfrei in den freien Verkehr überführt werden.

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