Am 13. Dezember 2013 wurde im Amtsblatt der EU eine Vordnung bekannt gegeben, wonach der im Zolltarif für Flugturbinenkraftstoffe (KN-Code 2710 19 21) festglegte Zollsatz in Höhe von 4,7% ab dem 1. Januar 2014 ausgesetzt wird.
Auf der letzten Ministerkonferenz der WTO-Mitgliedstaaten auf Bali (Indonesien) vom 3. bis 6. Dezember 2013 wurde ein Durchbruch für den künftigen Welthandel erzielt. Die in den letzten Jahren ins Stocken geratenen Verhandlungen zur Liberalisierung des Welthandels sind auf der Konferenz in letzter Minute (und damit erst am 7. Dezember nach dem offiziellen Ende der Konferenz) durch die einstimmige Annahme eines neuen WTO-Maßnahmenpakets erfolgreich beendet worden.
Die EU-Kommission hat die Liste mit den geltenden Gegenwerten der in Euro ausgedrückten Beträge in den jeweiligen Landeswährungen für das Jahr 2014 aktualisiert. Diese Liste enthält die für das Warenursprungs- und Präferenzrecht geltenden Schwellenwerte von 6.000, 1.200 und 500 Euro.
Am 5. Dezember 2013 sind im Amtsblatt der EU Nr. C 355 die Änderung der Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) aufgrund der letzten (51.) Sitzung des HS-Komitees bei der Weltzollorganisation bekannt gemacht worden. Die Erläuterungen zum HS dienen als Auslegungsmittel zur Einreihung von Waren in den Zolltarif. In der EU wird er durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) abgebildet, die wiederum das HS als Grundlage hat.