Aktuelles

Zollrecht

Änderungen bei den Anhängen der APS-Verordnung

Die EU hat mit Wirkung vom 1. Januar 2014 die Länderlisten zum Allgemeinen Präferenzsystem (APS) aktualisiert. Dies geschah mit zwei im Amtsblatt der EU veröffentlichten Verordnungen.

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Autonome Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Die EU gewährt ab dem 1. Januar 2014 für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren sog. autonome Zollkontingente. D.h., die EU reduziert die Zollsätze meist auf 0% für eine bestimmte Menge an diesen Waren (=Kontingent), ohne dazu aus völkerrechtlichen Abkommen verpflichtet zu sein.

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Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

Die EU gewährt ab dem 1. Januar 2014 für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren eine sog. autonome Zollaussetzung. D.h., die EU reduziert die Zollsätze für diese Waren meistens auf 0%, ohne dazu aus völkerrechtlichen Abkommen verpflichtet zu sein.

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Neues APS ab dem 1. Januar 2014

Die EU hat die Zollvergünstigungen für wenig und am wenigsten entwickelte Länder, das sog. APS (Allgemeines Präferenzsystem), bei der Einfuhr Waren aus diesen Ländern in die EU auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Ab dem 1. Januar 2014 bildet die Rechtsgrundlage für das APS die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vom 25. Oktober 2012.

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