Im Bundesgesetzblatt vom 28. August 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine neue "Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete" veröffentlicht.
Im Amtsblatt der EU sind zwei Änderungsverordnungen veröffentlicht worden, mit denen die autonomen Zollsätze wie auch Kontingente für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren geändert wurden. Welche Waren betroffen sind, kann den Verordnungen entnommen werden.
Für einige Präferenzabkommen werden die Protokolle, mit denen der Begriff „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ definiert wird, geändert. Betroffen sind die Abkommen EU-Schweiz, EU-Island und EU-Norwegen.
Die deutsche Zollverwaltung weist auf ihrer Website darauf hin, dass Russland die Anwendung des internationalen Versandverfahrens Carnet TIR bis zum 30. November 2014 verlängert hat. Sie empfiehlt zudem, sich über die russischen Vorgaben zu informieren.