Mit Verordnung (EU) 2018/507 vom 26. März 2018, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L83/11 vom 27. März 2018 hat die Kommission die Einreihung von Nahrungsergänzungsmittel aus Erzeugnissen des Kapitels 15 (HS), dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen als Lebensmittelzubereitungen der Pos. 2106 (HS) geregelt.