Autonome Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren
Die EU gewährt ab dem 1. Januar 2014 für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren sog. autonome Zollkontingente. D.h., die EU reduziert die Zollsätze meist auf 0% für eine bestimmte Menge an diesen Waren (=Kontingent), ohne dazu aus völkerrechtlichen Abkommen verpflichtet zu sein.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Produktion innerhalb der EU bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren zur Deckung des Bedarfs der Verarbeitungsindustrien der EU nicht ausreichen wird. Aus diesem Grund hängt die Versorgung mit diesen Waren in erheblichem Maße von Drittlandeinfuhren ab. Der dringendste Bedarf der EU an diesen Waren soll zu den günstigsten Bedingungen gedeckt werden.
Die betroffenen Waren können dem Anhang der VO (EU) Nr. 1388/2013 vom 17. Dezember 2013 entnommen werden.
Quelle:
ABl. EU L 354 vom 28. Dezember 2013 Seite 319 - VO (EU) Nr. 1388/2013