Zollkontingente für bestimmte Waren mit Ursprung Südafrika

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2253 vom 14. Dezember 2016 hat die EU eine rückwirkend ab dem 1. November 2016  geltende Kontingentsgewährung für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Südafrika bekannt gegeben.

Die deutsche Zollverwaltung hatte mit ihrer ATLAS-Info 4188/16 vom 11. November 2016 bereits die Kontingente benannt, aber noch nicht mit der Zuteilung begonnen. Die in diesem Zusammenhang veröffentliche ATLAS-Info 4958/16 vom 15. Dezember 2016 ist insofern bereits überholt, eine entsprechende neue ATLAS-Info wird in den nächsten Tagen zu erwarten sein.

Quellen:

ABl. L 340 vom 15.12.2016, S. 48–56 Durchführungsverordnung (EU) 2016/2253 der Kommission vom 14. Dezember 2016 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Südafrika

ATLAS-Info 4188/16 vom 11. November 2016

ATLAS-Info 4958/16 vom 15. Dezember 2016