Zollfreie Einfuhr von Monitoren
Die EU reduziert bei der Einfuhr von bestimmten Monitoren (Flachbildschirme für Computer) der UPos. 8528 59 der Kombinierten Nomenklatur (KN) den Zollsatz von 14% auf "frei". Damit können ab Ende Oktober 2013 solche Monitore zollfrei in den freien Verkehr überführt werden.
Hintergrund dieser Zollsatzreduzierung ist nach den Erwägungsgründen der Verordnung Nr. 953/2013 zur Änderung der KN 2013, dass es aufgrund der technischen Entwicklung schwierig geworden ist zu ermitteln, ob ein Monitor ausschließlich oder hauptsächlich für Computer verwendet wird. Nur diese Monitore (der UPos. 8528 51 KN) waren bislang zollfrei. Durch die Einführung der Zollfreiheit auch für alle anderen Computer-Monitore (der UPos. 8528 59 KN) ist diese schwierige Feststellung aus abgabenrechtlichen Gründen nun nicht mehr entscheidend.
Die Zollbefreiung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Es ist aber voraussichtlich mit einer Übernahme der Befreiung in die demnächst zu veröffentlichende KN für das Jahr 2014 zu rechnen.
Die entsprechende Verordnung Nr. 953/2013 ist am 7. Oktober 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie tritt am 20. Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft.