Zollerleichterungen im Warenverkehr mit Ecuador
Ab dem 1. Januar 2017 werden im Warenverkehr mit Ecuador präferenzbegünstigte Zollsätze angewandt, wenn es sich um präferenzbegünstigte Ursprungswaren Ecuadors handelt und diese in die EU eingeführt werden.
Grundlage dafür ist die vorläufige Anwendung eines entsprechenden Handelsübereinkommens.
Quellen: