Zollbehandlung von Waren mit Ursprung in Ecuador

Im Amtsblatt der EU ist mit der Verordnung (EU) Nr. 1384/2014 bekannt gegeben worden, dass die EU mit Ecuador die Verhandlungen über einen Beitritts Ecuadors zum Handelsübereinkommens zwischen der EU einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits wiederaufgenommen wurden.

Diese Wiederaufnahme hat zur Verpflichtung der EU geführt, die am 12. Dezember 2014 geltenden Zölle nicht mehr zu erhöhen und auch keine neuen Zölle auf Waren mit Ursprung in Ecuador mehr einzuführen. Ecuador darf im Gegenzug ab dem 12. Dezember 2014 keine neuen Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung und neue mengenmäßige Beschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung gegenüber Einfuhren aus der EU einführen oder die geltenden Zölle oder Abgaben zu erhöhen oder andere Beschränkungen einführen.

Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft und gilt ab de 1. Januar 2015. Sie tritt sechs Monate nach Inkrafttreten — oder gegebenenfalls nach der vorläufigen Anwendung — des Beitrittsprotokolls oder am 31. Dezember 2016, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, außer Kraft. Tritt diese Verordnung vor dem 31. Dezember 2016 außer Kraft, so veröffentlicht die Kommission im Amtsblatt der EU eine entsprechende Bekanntmachung.

Quelle:
ABl. EU L 372 vom 30. Dezember 2014 Seite 5