Zoll präzisiert erneut die personenbezogenen Daten im Fragebogen zur Neubewertung – Steuer-ID-Nummern werden nicht mehr abgefragt
Die Zollverwaltung informiert auf ihrer Internetpräsenz über die Aussetzung der Abfrage der Steuer-ID-Nummer im Rahmen der derzeit stattfindenden Neubewertung der Bewilligungen.
Die Fragenkataloge sind entsprechend angepasst worden. Es ist aber auch möglich, die bisher gültigen Versionen der Fragenkataloge zu verwenden und die Steuer-ID-Nummer nicht anzugeben.
Dies betrifft den in Frage 1.1.2 des sog. Differenzfragebogens bzw. des Fragenkatalogs zur Selbstbewertung, Teil 1 – Informationen über das Unternehmen, genannten Personenkreis sowie die in Frage 1.2.1 des Differenzfragebogens bzw. Frage 1.3.1 des Fragenkatalogs zu Selbstbewertung genannten, für Zollangelegenheiten verantwortlichen Mitarbeiter.
Tipp: Wirtschaftsbeteiligte, die den Fragenkatalog zur Neubewertung noch nicht bei ihrem zuständigen Hauptzollamt abgegeben haben, sollten auf die Angabe der Steuer-ID-Nummern tatsächlich verzichten, um so eine unternehmensinterne Diskussion über Sinn und Zweck der Abfrage durch die Zollverwaltung zu vermeiden. Wirtschaftsbeteiligte, die bereits den Fragenkatalog abgegeben haben, könnten trotzdem die Geschäftsführung und die Aufsichtsorgane darüber informieren, dass die Steuer-ID-Nummern nun nicht mehr abgefragt werden, um auf die aktuellen Entwicklungen im Zollbereich hinzuweisen.
Die Zollkanzlei steht Ihnen mit der Organisationsberatung für Fragen gerne zur Verfügung.
Quelle:
Fachmeldung der Zollverwaltung zur Aussetzung der Abfrage der Steuer-ID-Nummern