Zoll präzisiert den im Fragebogen zur Neubewertung von Bewilligungen genannten Personenkreis
Die Zollverwaltung informiert auf ihrer Internetpräsenz über eine Anpassung des im Fragebogen zur Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen genannten Personenkreises, der mit vollständigem Namen, Geburtsdatum, Steuer-ID-Nummer und zuständigem Finanzamt angegeben werden soll.
Die Angabe dieser Daten ist für den risikoorientieren Prüfungsansatzes der zuständigen Hauptzollämter hinsichtlich der Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften bestimmter verantwortlicher Personen im Unternehmen notwendig.
Nachdem es in den letzten Monaten zu einem regen Meinungsaustausch zwischen Wirtschaft und Zollverwaltung, vor allem zur Angabe der Steuer-ID-Nummer und des zuständigen Finanzamtes kam, hat die Zollverwaltung nun den in den Fragenkatalogen genannten Personenkreis angepasst.
Konkret wird in Frage 1.1.2 des sog. Differenzfragebogens sowie des Fragenkatalogs zur Selbstbewertung eine direkte Entscheidungsbefugnis in Zollangelegenheiten für Haupteigentümer, Anteilseigner, Geschäftsführer, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten genannt.
Für diese Personen sind die mitunter sensiblen Daten in den Fragebogen einzutragen. Vor dem Übersenden der personenbezogenen Daten kann gemeinsam mit dem Hauptzollamt, zum Beispiel anhand von Organigrammen, der tatsächlich relevante Personenkreis festgelegt werden.
Tipp: Wirtschaftsbeteiligte, die den Fragenkatalog zur Neubewertung noch nicht bei ihrem zuständigen Hauptzollamt abgegeben haben, sollten sich zeitnah mit diesem in Verbindung setzen, um den genannten Personenkreis näher zu bestimmen. Damit kann einerseits die Anzahl der im Fragebogen aufgeführten Personen reduziert werden. Andererseits wird den genannten Personen ihre zollrechtliche Verantwortung weiter deutlich gemacht.
Die Zollkanzlei steht Ihnen mit der Organisationsberatung für Fragen gerne zur Verfügung, wenden Sie sich gern an Herrn Markus Wipfler.
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