Zoll informiert über Änderung beim T2-Korridorverfahren mit der Schweiz

In einer Fachmeldung vom 2. Mai 2016 teilt der deutsche Zoll mit, dass die bislang bestehenden Bewilligungen des Swiss-Corridor T2-Verfahrens mit Ablauf des 30. April 2016 ungültig geworden sind.

Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Gültigkeit des zugrundeliegenden "Memorandum of Understanding" über ein vereinfachtes Verfahren für die Beförderung von Gemeinschaftswaren im Eisenbahnverkehr durch die Schweiz (Swiss-Corridor T2) abgelaufen.

Seit dem 1. Mai 2016 greift das neue T2-Korridorverfahren auf Grundlage des neuen Artikel 2a Absatz 1 der Anlage II zum Übereinkommen EU-EFTA über ein gemeinsames Versandverfahren. Hiernach werden nun Unionswaren im Bahnverkehr zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status über das Gebiet eines Landes des gemeinsamen Versandverfahrens (gVV) befördert. Eine der Voraussetzungen hierfür ist, dass die Beförderung im gVV-Land durch ein elektronisches System überwacht wird. In der Schweiz wird hierfür das elektronische Überwachungssystem RailControl verwendet.

Zur den Abwicklungsdetails lesen Sie sich bitte die komplette Fachmeldung durch.

Quelle:

Fachmeldung des deutschen Zolls vom 2. Mai 2016 "T2-Korridorverfahren"

RailControl - Website der Eidgenössischen Zollverwaltung