Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wegen Nordkorea

Im Bundesanzeiger vom 28. September 2017 ist die Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung bekanntgegeben worden. Grund hierfür sind die geänderten Sanktionsmaßnahmen gegenüber Nordkorea.

Zugleich wurde im selben Amtsblatt der Runderlass Außenwirtschaft Nr. 6/2017 des Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie veröffentlicht, in dem weitere Hinweis zur Änderung gegeben werden.

Geändert wird in der AWV der § 82. Mit den Änderungen in § 82 AWV erfolgt eine Anpassung an die mit Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1) geänderten Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die Bußgeldbewehrung bei Verstößen.

Quellen:

Bundesanzeiger vom 28. September 2017