WuP: Ersetzung der Protokolle für einige Abkommen

Für einige Präferenzabkommen werden die Protokolle, mit denen der Begriff „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ definiert wird, geändert. Betroffen sind die Abkommen EU-Schweiz, EU-Island und EU-Norwegen.

Ersetzt werden die Protokolle durch die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Pan-Euro-Med). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Ursprungsregeln wird im Amtsblatt der EU bekannt gegeben - er hängt vom Beschluss des dafür eingesetzten Gemischen Ausschusses des jeweils betroffenen Abkommens ab.

Quelle: ABl. EU L 196 vom 3. Juli 2014 Seite 4 ff.