Warenverkehrsbescheinigung A.TR (Änderung im Wortlaut)
Die Deutsche Zollverwaltung gab eine Änderung des Wortlauts in Feld 4 der Warenverkehrsbescheinigung A.TR bekannt.
Nach erfolgter Abstimmung mit den türkischen Behörden ist künftig bei einem Nachdruck von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. in Feld 4 der Wortlaut "Europäischen Gemeinschaft" in "Europäischen Union" durch die zugelassenen Druckereien zu ändern.
Noch vorhandene Restbestände können bis zum 30. August 2019 aufgebraucht werden.
Fachmeldung vom 28. Oktober 2016 der deutschen Zollverwaltung auf www.zoll.de