Warenverkehrsbescheinigung A.TR (Änderung im Wortlaut)

Die Deutsche Zollverwaltung gab eine Änderung des Wortlauts in Feld 4 der Warenverkehrsbescheinigung A.TR bekannt. 

Nach erfolgter Abstimmung mit den türkischen Behörden ist künftig bei einem Nachdruck von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. in Feld 4 der Wortlaut "Europäischen Gemeinschaft" in "Europäischen Union" durch die zugelassenen Druckereien zu ändern.

Noch vorhandene Restbestände können bis zum 30. August 2019 aufgebraucht werden.

Quelle:

Fachmeldung vom 28. Oktober 2016 der deutschen Zollverwaltung auf www.zoll.de