Warenverkehr mit der Republik Ghana
Nach einer Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2016, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 340 vom 15. Dezember 2016 wird das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Republik Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits ab dem 15. Dezember 2016 vorläufig angewandt.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wurde im Amtsblatt (EU) Nr. L 287 vom 21. Oktober 2016 veröffentlicht.
Für Ausfuhren aus Ghana in die Europäische Union finden die Ursprungsregeln, beinhaltet in Anhang II VO (EU) 2016/1076 - (MAR-Regelung), Anwendung.
Derzeit ist das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen für EU-Exporte nach Ghana nicht anwendbar, da das zeitliche Schema zum Zollabbau noch nicht beschlossen ist.
Die Datenbank Warenursprung und Präferenzen online wird zeitnah angepasst.
Quellen: