Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Mehrwertsteuersystem

Die EU-Kommission hat am 30. Oktober 2014 ein Papier veröffentlicht, in dem Überlegungen zur Gestaltung eines "einfacheren, wirksameren und betrugssichereren Mehrwertsteuersystems für den Binnenmarkt in der EU" erläutert werden.

Die Kommission stellt fest, dass das bisherige System sich als betrugsanfällig und als hochkompliziert für grenzübergreifende Geschäfte erwiesen habe. Daher sei die Entwicklung eines neuen Mehrwertsteuersystems, das auf die moderne Wirtschaft zugeschnitten ist und den EU-internen Handel begünstigt, eine wichtige Priorität für die Kommission.

In dem veröffentlichten Dokument werden die fünf Optionen vorgestellt, die die Kommission für durchführbar hält:

  • Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wohin die Gegenstände geliefert werden.

  • Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wo der Kunde niedergelassen ist.

  • Der Kunde – nicht der Lieferer – schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wo der Kunde niedergelassen ist (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).

  • Der Kunde – nicht der Lieferer – schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wohin die Gegenstände geliefert werden.

  • Der Status quo wird beibehalten, allerdings mit einigen Änderungen.

Im Frühjahr 2015 wird die Kommission auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse das mögliche weitere Vorgehen erläutern.

Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Oktober 2014 der EU-Kommission mit weiteren Nachweisen