Vorläufige Anwendung des EU-Freihandelsabkommen mit Costa Rica und El Salvador
Ab dem 1. Oktober 2013 werden zahlreiche Handelserleichterungen zwischen der EU und Cosata Rica bzw. El Salvador angewendet. Wesentlicher Bestandteil ist der Abbau von Zöllen auf Waren aus Costa Rica und El Salvador bei der Einfuhr in die EU, aber auch bei der Einfuhr von EU-Waren in diese Länder. Dieser Abbau von Zollschranken ist Teil des Assoziierungsabkommens der EU mit Zentralamerika.
Mehr Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 27. September 2013 (IP/13/881) und auf der Internet-Seite des deutschen Zolls.