Vollständige Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung
Vollständig denaturierter Alkohol ist von der Verbrauchsteuer befreit. Das Verzeichnis der Stoffe, die zur vollständigen Denaturierung (Vergällung) von Alkohol zugelassen sind, wurde mit Wirkung ab dem 23. Dezember 2018 aktualisiert, da die Tschechische Republik eine Änderung bekannt gegeben hatte.
Im Amtsblatt der EU Nr. L 307 vom 3. Dezember 2018 wurde das neue Verzeichnis veröffentlicht.
Quelle: