Vollständige Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung

Vollständig denaturierter Alkohol ist von der Verbrauchsteuer befreit. Das Verzeichnis der Stoffe, die zur vollständigen Denaturierung (Vergällung) von Alkohol zugelassen sind, wurde mit Wirkung ab dem 23. Dezember 2018 aktualisiert, da die Tschechische Republik eine Änderung bekannt gegeben hatte.

Im Amtsblatt der EU Nr. L 307 vom 3. Dezember 2018 wurde das neue Verzeichnis veröffentlicht.

Quelle:

ABl. L 307 vom 3.12.2018, S. 24–26, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1880 der Kommission vom 30. November 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 über die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zur vollständigen Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung, C/2018/7906