Verstärkte Überwachung von Arzneimittelverkehren

Die EU hat beschlossen, den grenzüberschreitenden Verkehr von Arzneimitteln zwischen der EU und Drittländern stärker zu überwachen. Betroffene Arzneimittel sind solche, die Ephedrin oder Pseudoephedrin enthalten. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Feststellung, dass Ephedrin oder Pseudoephedrin enthaltende Arzneimittel als Ersatzstoffe zur unerlaubten Drogenherstellung außerhalb der EU abgezweigt werden.

Um die Drogenherstellung außerhalb der EU mit Drogenausgangsstoffen aus der EU zu unterbinden, werden insbesondere die Ausfuhrkontrollen solcher Stoffe verschärft. Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zum 30. Dezember 2013 sind Ausführer von Ephedrin oder Pseudoephedrin enthaltende Arzneimittel grundsätzlich verpflichtet, vor der Ausfuhr entsprechende Ausfuhrgenehmigungen einzuholen. Zudem ist vorgesehen, dass die für die Ausfuhrgenehmigung zuständigen Behörden in der EU eine Vorausfuhrunterrichtung an die zuständigen Behörden im Bestimmungsland senden.

Neben der Ausfuhr werden auch die Ein- und Durchfuhr verschärft überwacht, inklusive der Möglichkeit des Festhaltens und Sicherstellung der betroffenen Drogenausgangsstoffe. Schließlich sind für die in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten die Erlaubnispflichten zum Handel mit Drogenausgangsstoffen verschärft worden.

Die EU-Kommission ist ermächtigt worden, weitere Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen für die erforderlichen Detailregelungen zu erlassen.

Quelle:

ABl. EU 2013 L 330 vom 10. Dezember 2013 VO (EU) Nr. 1259/2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern