Verstärkte Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter nicht-tierischer Futtermittel und Lebensmittel

Im Amtsblatt der EU Nr. L 162 vom 27. Juni 2015 ist eine Änderung hinsichtlich der amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs veröffentlicht worden.

Es wurde der neue Anhang I zur VO (EG) Nr. 669/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nichttierischen Ursprungs geändert.

Der neue Anhang I gilt ab dem 1. Juli 2015.

Quelle:

ABl. EU L 162 vom 27. Juni 2015 Seite 26, DVO (EU) Nr. 2015/1012