Veröffentlichung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine
Im Amtsblatt der EU vom 29. Mai 2014 (L 161) ist das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits veröffentlicht worden. Das Abkommen ist gemäß im selbigen Amtsblatt veröffentlichten Beschluss bereits in einigen Teilen anwendbar (Titel I, Teile von Titel II und VII), der größtenteils noch in Kraft getrene Rest des Abkommens wird nach vollständiger Ratifizierung zur Anwendung gelangen.
Die für den Handelsverkehr wichtigen Zollangelegenheiten inklusive dem Abbau der Zollabgaben (Titel IV, Artikel 29) sind demnach noch nicht in Kraft getreten. Die für diese Zollvergünstigung notwendigen Ursprungsregeln finden sich in Protokoll Nr. 1 des Abkommens (Seite 1994 in L 161).
Hinzuweisen ist noch auf die aktuell bestehenden Zollvergünstigungen, die die EU einseitig für Ursprungswaren der Ukraine aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 374 vom 16. April 2014 gewährt (ABl. EU 118 vom 22. April 2014, S. 1).