Veröffentlichung der neuen Dual-Use-VO (EU) 2021/821
Die bisherige EG-Dual-Use-VO Nr. 428/2009 wird am 9. September 2021 von der neuen Dual-Use-VO (EU) 2021/821 abgelöst werden.
Die bisherige Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wird dann aufgehoben. Für Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung, die vor dem 9. September 2021 gestellt wurden, gelten jedoch weiterhin die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.
Als wesentliche Neuregelung wurde die Catch-all-Klausel für die Ausfuhr von „Gütern für digitale Überwachung“ in Art. 5 aufgenommen. Güter für digitale Überwachung sind in Art. 2 Nr. 20 legaldefiniert. Beide Vorschriften enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe.
Bei Fragen zur Auslegung dieser neuen Tatbestände und anderen Fragen zum Außenwirtschaftsrecht steht Ihnen RA Kay Höft gerne zur Verfügung.
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