Veröffentlichung der neuen Dual-Use-VO (EU) 2021/821

Die bisherige EG-Dual-Use-VO Nr. 428/2009 wird am 9. September 2021 von der neuen Dual-Use-VO (EU) 2021/821 abgelöst werden.

Die bisherige Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wird dann aufgehoben. Für Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung, die vor dem 9. September 2021 gestellt wurden, gelten jedoch weiterhin die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.

Als wesentliche Neuregelung wurde die Catch-all-Klausel für die Ausfuhr von „Gütern für digitale Überwachung“ in Art. 5 aufgenommen. Güter für digitale Überwachung sind in Art. 2 Nr. 20 legaldefiniert. Beide Vorschriften enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe.

Bei Fragen zur Auslegung dieser neuen Tatbestände und anderen Fragen zum Außenwirtschaftsrecht steht Ihnen RA Kay Höft gerne zur Verfügung.

Quelle:

ABl. EU Nr. L 206 vom 11. Juni 2021 Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Mai 2021über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck