Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung des BAFA
Das BAFA beabsichtigt Verlängerungen und Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27.
Diese Änderungen werden noch im März 2017 im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht und sollen am 1. April 2017 in Kraft treten. Neben redaktionellen Änderungen werden insbesondere in den Allgemeinen Genehmigungen zur Ausfuhr und Verbringung bzw. Handels- und Vermittlungsgeschäfte von Rüstungsgütern des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste inhaltliche Änderungen angekündigt.
Quellen: