BAFA: Bekanntmachung der Verlängerung/ Änderung von nationalen Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
Nationale Allgemeine (Ausfuhr-)Genemigungen des BAFA stellen Verfahrenserleichterungen bei der Ausfuhr von Dual-Use und Rüstungs-Gütern dar. Die meisten AGG waren bis zum 31. März 2016 befristet. Die Folge-AGGen wurden im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Die AGG für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern Nr. 12 (unterhalb einer bestimmten Wertgrenze), Nr. 13 (bestimmte Fallgruppen), Nr. 14 (Ventile und Pumpen), Nr. 16 (Telekommunikation und IT), Nr. 17 (Frequenzumwandler) - wurden bis zum 31.03.2017 verlängert. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Einzig die AGG Nr. 9 (Grafite) wird nicht verlängert.
Die AGG für Ausfuhren und Verbringungen von Rüstungsgütern – AGG Nr. 18 bis 27 – werden in teilweise geänderter Form bis zum 31.03.2017 verlängert.
Einzelheiten/Quellen:
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Bundesanzeiger (Bekanntmachung vom 31. März 2016)