Um niedrigere Kosten für kleine und handwerkliche Alkoholhersteller herbeizuführen hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Vorschriften bzgl. Verbrauchsteuern auf Alkohol zu überarbeiten.
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Der Zolltarif (Kombinierte Nomenklatur - KN) wurde mit Wirkung ab dem 3. April 2018 im Hinblick auf bestimmte schäumende Getränke mit Alkohol geändert.
Die Bundesregierung betont in einer Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, dass Shisha-Bars Kleinverkaufspackungen mit Wasserpfeifentabak an ihre Kunden abgeben und damit beim Betrieb der Bars das geltende Tabaksteuerrecht einhalten können.