In seinem Urteil vom 1. Juli 2014 (IX R 31/13), welches am 24. September 2014 veröffentlich wurde, stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar, dass er den in der Abgabenordnung festgelegten Zinssatz in Höhe von 0,5% pro Monat (6% p.a.) nicht für verfassungswidrig hält und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht für nicht notwendig erachtet.