Der Bundesfinanzhof (BFH) hat keinen vorläufiger Rechtsschutz gegen die Kernbrennstoffsteuer gewährt wie er in seiner Pressemitteilung vom 23. Dezember 2014 bekannt gab.
Das BMF hat mit Erlass vom 18. September 2014 - III B 7 - V 9953/07/10003:002, Dok 2014/0755916 (veröffentlicht in der E-VSF-N 47/2014 Nr. 223 vom 12. November 2014) Regelungen hinsichtlich der Fehlmengenbehandlung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung in andere Mitgliedstaaten getroffen.
Die EU-Kommission hat am 30. Oktober 2014 ein Papier veröffentlicht, in dem Überlegungen zur Gestaltung eines "einfacheren, wirksameren und betrugssichereren Mehrwertsteuersystems für den Binnenmarkt in der EU" erläutert werden.
Das BMF hat mit den E-VSF-Nachrichten N 39 2014 Nr. 179 vom 24. September 2014 eine neue Dienstvorschrift zu § 51 Abs. 1 Nummer 2 des EnergieStG veröffentlicht, die die Steuerentlastung für die thermische Abfall- und Abluftbehandlung betrifft.