Die Generalzolldirektion hat eine Änderung hinsichtlich der Abfertigung der Ausfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach Helgoland bekanntgegeben, die zum 7. Oktober 2017 in Kraft tritt.
Das Finanzgericht München hat entschieden, dass ein Mischgetränk mit der Bezeichnung "Aperol Spritz", welches u.a. Prosecco, Aperol und Soda enthält, sowohl der Branntweinsteuer als auch der Alkopopsteuer unterliegt.
Vollständig denaturierter Alkohol ist von der Verbrauchsteuer befreit. Das Verzeichnis der Stoffe, die zur vollständigen Denaturierung von Alkohol zugelassen sind, wurde mit Wirkung ab dem 1. August 2017 aktualisiert.
Bei der Besteuerung von Branntwein werden zum 1. Januar 2018 einige gesetzliche Änderungen gültig, denn das bisherige Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntwMonG) wird aufgehoben und durch ein neues Alkoholsteuergesetz ersetzt.