Die Bundesregierung erinnert in 2018 an zwei entscheidende Meilensteine auf dem Weg zu einem vereinten Europa: die Schaffung des Binnenmarktes vor 25 Jahren und der Zollunion vor 50 Jahren.
Die zum 1. Januar 2018 vollständig umgesetzte Alkoholsteuerreform führt zu entsprechenden verwaltungstechnischen Anpassungen, worüber die Zollverwaltung informiert.
Mit Urteil vom 8. September 2017 (4k 1590/17 VBr) hat das FG Düsseldorf eine Klage gegen die Ablehnung eines Billigkeitsantrags auf Erlass von Brantweinsteuer als unbegründet abgewiesen.
Vollständig vergällter (denaturierter) Alkohol ist von der Verbrauchsteuer befreit. Das Verzeichnis der Stoffe, die zur vollständigen Denaturierung von Alkohol zugelassen sind, wurde mit Wirkung ab dem 7. Dezember 2017 aktualisiert.