Türkei: Zollkontingente für industrielle Waren
Im türkischen Amtsblatt wurde am 26.12.2017 bekannt gegeben, dass im Jahr 2018 für einige industrielle Rohwaren bzw. Halbfertigerzeugnisse bei der Einfuhr in die Türkei bis zu einer bestimmten Menge Zollfreiheit gewährt wird, sofern die Waren mit einer zuvor zu beantragenden Lizenz eingeführt werden (Lizenzkontingent). Für die Verteilung der Lizenzen ist das türkische Wirtschaftsministerium zuständig.
Bei den begünstigten Waren handelt es sich überwiegend um Rohstoffe der chemischen Industrie wie Phosphorsäure, Essigsäure und Butylacrylat, sowie um Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art mit einer Leistung von mehr als 0,4 kW und bestimmte LED-Dioden. Eine detaillierte Auflistung der vom Zollkontingent begünstigten Erzeugnisse - falls diese aus einem Drittland außerhalb der EU in die Türkei eingeführt werden - finden Sie im Anhang zum türkischen Ministerialbeschluss (siehe Quelle).
EU-Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden, genießen bei der Einfuhr in die Türkei stets Zollfreiheit auf Grundlage der Zollunion (Warenverkehrsbescheinigung A.TR).
Quelle: Ministerialbeschluss 2017/11024 (26.12.2017 t. 30282 s. R.G.)